Am 31. Dezember um Mitternacht verjähren in Deutschland jedes Jahr Forderungen in Millionenhöhe – meist ganz leise. Betroffen sind in diesem Jahr vor allem Rechnungen aus 2023. Wer jetzt seine offenen Posten durchgeht, kann viele davon noch retten. Die wichtigsten Regeln in fünf Punkten.
1. Die Grundregel: drei Jahre – gerechnet ab Jahresende
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt nicht mit dem Rechnungsdatum, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und Sie Ihren Schuldner kennen (§ 199 Abs. 1 BGB).
Ein Beispiel: Eine Rechnung, die im März 2023 fällig wurde, verjährt mit Ablauf des 31. Dezember 2026. War sie erst im Januar 2024 fällig, haben Sie ein Jahr länger Zeit – bis zum 31. Dezember 2027.
2. Der häufigste Irrtum: Mahnungen stoppen die Verjährung nicht
Eine Mahnung setzt Ihren Kunden in Verzug – Sie können dann Verzugszinsen und die 40-Euro-Pauschale verlangen. Die Verjährung hält sie aber nicht auf. Auch die dritte und vierte Zahlungserinnerung ändert daran nichts.
3. Was die Verjährung tatsächlich aufhält
- Mahnbescheid: Die Zustellung eines Mahnbescheids hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Geht der Antrag rechtzeitig bei Gericht ein und wird der Bescheid „demnächst“ zugestellt, zählt bereits der Eingang (§ 167 ZPO).
- Klage: Auch die Klageerhebung hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
- Verhandlungen: Solange Sie mit Ihrem Kunden ernsthaft über die Forderung verhandeln, ist die Verjährung gehemmt (§ 203 BGB). In der Praxis ist das aber oft schwer nachzuweisen – verlassen Sie sich nicht allein darauf.
- Anerkenntnis: Zahlt Ihr Kunde einen Teilbetrag, Zinsen oder erkennt er die Forderung auf andere Weise an, beginnt die Verjährung neu (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
4. Was nach Ablauf der Frist passiert
Die Forderung erlischt nicht. Ihr Kunde darf aber die Zahlung verweigern, sobald er sich auf die Verjährung beruft (§ 214 Abs. 1 BGB) – und darauf wird spätestens sein Anwalt achten. Das Gericht prüft die Verjährung nicht von sich aus. Zahlt der Schuldner trotz Verjährung, kann er das Geld nicht zurückverlangen (§ 214 Abs. 2 BGB).
5. Ihr Jahresend-Check in 15 Minuten
- Offene-Posten-Liste nach Fälligkeit filtern: Was ist 2023 oder früher fällig geworden?
- Für jede dieser Forderungen prüfen: Gab es Teilzahlungen, ein schriftliches Anerkenntnis oder laufende Verhandlungen?
- Unterlagen zusammenstellen: Rechnung, Auftrag oder Vertrag, Leistungsnachweis, Mahnungen, Schriftverkehr.
- Entscheiden: durchsetzen oder bewusst abschreiben – Letzteres am besten in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.
- Rechtzeitig handeln: Zwischen den Jahren arbeiten Gerichte und Kanzleien mit reduzierter Besetzung. Planen Sie Puffer ein.
Unser Tipp: Der KODEX-Forderungsrechner zeigt Ihnen für jede Rechnung den Tag der Verjährung – zusammen mit Verzugszinsen, Pauschale und den Gerichtskosten für einen Mahnbescheid.
Forderungen aus 2023 offen? Reichen Sie sie bis Mitte Dezember bei KODEX Collect ein. Die Erstprüfung ist kostenfrei, Sie erhalten innerhalb eines Arbeitstages eine Einschätzung – und wir sagen Ihnen, ob vor dem Jahreswechsel noch etwas zu tun ist.
Allgemeine Information, Stand Oktober 2026 – keine Rechtsberatung im Einzelfall. Abweichende Fristen, etwa bei vertraglichen Vereinbarungen oder bei bereits titulierten Forderungen (30 Jahre, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB), bleiben unberücksichtigt.
